Wesentliches Verfahren für langfristigen Aufenthalt in Deutschland
Visumanträge sind sehr komplex und zeitaufwendig (3-6 Monate). Beginnen Sie Ihren Verlängerungsantrag 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Visums. Termine sollten mindestens 2-3 Monate im Voraus gebucht werden.
Visum für Arbeit bei einem deutschen Unternehmen. Arbeitsvertrag erforderlich
Universitätszulassung und Finanzierungsnachweis erforderlich
Ehepartner- oder Familieneinladung. Eheurkunde erforderlich
Für hochqualifizierte Fachkräfte. Mindestgehalt €45.300 (IT: €41.041,80)
6 Monate zur Jobsuche. Abschluss erforderlich
Beantragung nach 5+ Jahren Aufenthalt möglich
Reisepass Original + Kopie
Passfotos (biometrisch, innerhalb der letzten 6 Monate)
Visumantragsformular (online ausfüllen)
Meldebescheinigung
Arbeitsvertrag oder Zulassungsbescheid
Finanzierungsnachweis (Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen usw.)
Krankenversicherungsbescheinigung
Bildungsnachweise (Abschluss, Zeugnisse usw.)
Eheurkunde (für Familienvisum)
Deutschkenntnisnachweis (einige Visa)
Termin auf der Website der Ausländerbehörde Ihrer Stadt buchen. 2-3 Monate Wartezeit sind in Großstädten üblich.
Alle oben genannten erforderlichen Dokumente vorbereiten. Originale und Kopien separat vorbereiten. Ausländische Dokumente benötigen möglicherweise beglaubigte Übersetzung.
Zum Termin erscheinen. Sachbearbeiter prüft Dokumente und kann zusätzliche Dokumente anfordern.
Bearbeitung dauert 3-6 Monate. Während dieser Zeit erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung für legalen Aufenthalt.
Nach Genehmigung Visakarte per Post oder persönliche Abholung erhalten.
A: 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Visums beantragen. Verspätete Anträge können zu illegalem Aufenthalt führen.
A: Mit Terminbestätigung können Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Stellen Sie sicher, vor Ablauf zu buchen.
A: Ja, Sie müssen eine Visumsänderung mit Ihrem neuen Arbeitsvertrag beantragen. Genehmigung vor Beginn beim neuen Unternehmen einholen.
A: Im Allgemeinen 5+ Jahre Aufenthalt, stabiles Einkommen, Deutsch B1-Niveau, Rentenversicherungsnachweis usw. erforderlich.
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