Pflichtbeitrag für alle Einwohner Deutschlands - Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Alle Haushalte in Deutschland müssen den Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen.
Nichtzahlung kann zu Mahnungen, Säumnisgebühren und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Schritten (Pfändung, Haft) führen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich registrieren und zahlen.
Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtgebühr zur Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio usw.).
Seit 2013 wurde das alte 'GEZ'-System (Rundfunkgerätebesitzsteuer) auf ein 'Pro-Haushalt'-Zahlungssystem umgestellt. Das bedeutet, Sie müssen zahlen, auch wenn Sie keinen Fernseher oder Radio haben, solange Sie eine Wohnung haben.
Nur eine Person pro Haushalt muss zahlen. Bei Wohngemeinschaften kann eine Person als Vertreter registrieren und die anderen können eine Befreiung beantragen.
Füllen Sie das Formular 'Wohnung anmelden' auf rundfunkbeitrag.de aus. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, das Anmeldedatum usw. ein.
Innerhalb von 2-4 Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie per Post einen Bestätigungsbrief mit Ihrer Beitragsnummer und Zahlungsinformationen.
Richten Sie ein SEPA-Lastschriftverfahren ein oder überweisen Sie vierteljährlich manuell. Lastschrift ist am bequemsten und sichersten.
Automatisch alle 3 Monate abgebucht. Am bequemsten
Vierteljährlich manuell überweisen. Zahlungsfristen einhalten
€55,08 Anfang Januar, April, Juli, Oktober zahlen
A: Ja, in Deutschland müssen Sie pro Haushalt zahlen, unabhängig davon, ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder ein Internetgerät besitzen. Dies ist ein Pflichtbeitrag zur Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
A: Nur eine Person pro Haushalt muss zahlen. Eine Person meldet sich als Vertreter an, und andere Mitbewohner können eine Befreiung beantragen. Teilen Sie die Beitragsnummer des Vertreters.
A: Anmeldehinweise werden automatisch basierend auf Ihrer Wohnsitzanmeldung verschickt. Ignorieren kann zu Mahnungen, Säumnisgebühren und rechtlichen Schritten (Pfändung, Haft) führen. Melden Sie sich unbedingt an.
A: Studenten, die BAföG erhalten, können eine Befreiung beantragen. Reichen Sie Nachweisdokumente (BAföG-Bescheid) ein.
A: Sie müssen Ihre Adressänderung auf rundfunkbeitrag.de melden. Dies ist getrennt von der Wohnsitzanmeldung. Wenn Sie nicht melden, können Ihnen sowohl für die alte als auch für die neue Adresse Gebühren berechnet werden.
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