Erforderlich für Familienvisum, Steuervorteile usw.
Koreanische Heiratsurkunde (englische oder deutsche Übersetzung + Apostille)
Koreanische Familienurkunde (englische oder deutsche Übersetzung + Apostille)
Reisepass Original + Kopie
Meldebescheinigung
Geburtsurkunde (falls zutreffend)
Scheidungsurkunde (bei Wiederverheiratung)
Heirats-/Familienurkunden von koreanischer Botschaft oder Korea erhalten (Apostille erforderlich)
Deutsche Übersetzung bei beglaubigtem Übersetzer beauftragen (ca. €50-100)
Termin beim örtlichen Standesamt buchen
Standesamt mit allen Dokumenten besuchen
Eheurkunde 2-4 Wochen später erhalten
Apostille ist ein internationales Zertifizierungssystem zur Anerkennung von im Ausland ausgestellten öffentlichen Dokumenten in anderen Ländern.
A: Nein, Sie müssen nur Ihre koreanische Heiratsurkunde in Deutschland anerkennen lassen. Holen Sie eine Bestätigung vom Standesamt.
A: Korea ist Mitglied des Apostille-Übereinkommens, daher ist Apostille obligatorisch.
A: Koreanische Dokumentenausstellung + Apostille (etwa 10.000 Won) + Deutsche Übersetzung (€50-100) + Standesamt-Gebühr (€10-30) = Gesamt ca. €70-150
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